Leider wird die gemeinsame Obsorge von verschiedenen Frauenrechtsorganisationen und Medien noch immer als Gefahr für die Rechte der Frau und als schädlich für das Kindeswohl kritisiert. Hier soll versucht werden, einige der vorgebrachten Argumente aufzugreifen und zu entkräften.
Diese Aussage ist sachlich falsch. Es ist nicht erforderlich, ein Einvernehmen mit dem anderen Elternteil herzustellen. Als obsorgeberechtigte Person kann man bis auf wenige Ausnahmen, die im Kapitel Rechtlicher Hintergrund angeführt sind, alle Entscheidungen alleine treffen.
Eine derartige Drohung wäre vollkommen sinnlos. Die gemeinsame Obsorge kann jederzeit per einfachem Antrag ohne lange Gerichtsverhandlungen aufgehoben werden und die alleinige Obsorge fällt an jenes Elternteil, bei dem das Kind seinen Hauptaufenthaltsort hat.
Das Haager Kindesentführungsübereinkommen gilt auch für Kinder, deren Elternteile gemeinsame Obsorge vereinbart haben. Die Unterstützung bei der Rückholung des Kindes und die Strafverfolgung gilt genauso wie bei alleiniger Obsorge.
Sobald die beiden Elternteile nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben, ist der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht hauptsächlich aufhält, dem anderen Elternteil gegenüber verpflichtet, Geldunterhalt zu leisten. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Obsorgeregelung.